Fahrschulklassen

Hier findest du einen Überblick unserer Fahrschulklassen.
Rufe uns gern an wenn du Fragen hast.

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Umfangreiche Beratung der verschiedenen Führerscheinklassen

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Fahrschulklasse A

Der Führerschein für Motorräder und motorisierte Zweiräder mit Beiwagen. Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.

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Klasse A

Die Fahrschulklasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

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Klasse A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre

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Klasse A1

Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Alter: 16 Jahre

Fahrschulklasse AM & Mofa

Die Führerscheinklassen, welche das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern erlaubt.

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Klasse AM

Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  4. Leermasse max. 350 kg

Alter: 15 Jahre

 

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Klasse Mofa

Die Fahrschulklasse Mofa erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, einsitzig, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h:

  1. Elektro- oder Verbrennungsmotor
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Alter: 15 Jahre

Fahrschulklasse B

Mit dem Führerschein der Klasse B erhältst du die Fahrerlaubnis für PKW. Er schließt die Klassen AM & L mit ein.

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Klasse B

Die Fahrschulklasse B erlaubt, das Fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das Mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 18 Jahre

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Klasse B/ Automatik

Die Fahrschulklasse B/ Automatik erlaubt, das Fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) mit Automatikgetriebe und das Mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 18 Jahre

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Klasse B mit 17

Die Fahrschulklasse B erlaubt, das fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 17 Jahre

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Klasse BE

Die Klasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B.

Diese Klasse erlaubt, Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM zu fahren.

Alter: 18 Jahre

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Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  1. Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
  2. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns erhöht sich auf höchstens 4.250 kg
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Klasse B196

Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.

Voraussetzungen für den B196 Führerschein:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht 

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

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Klasse B197

Theoretische Ausbildung und Prüfung
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.

Praktische Ausbildung und Prüfung

  • Grundausbildung
    Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
  • Besondere Ausbildungsfahrten
    Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
  • Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
    Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
  • Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
    Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
    Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
    In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher,
    verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
    Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
  • Praktische Prüfung
    Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Weiterführende Informationen

  • Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
    Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische
    Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.
  • Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
    Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden.
    Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.

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